Kapitaleinkünfte

Trotz der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer gibt es weiterhin eine Reihe von Gründen, warum die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte in der persönlichen Einkommensteuererklärung für Sie vorteilhaft oder verpflichtend sein könnte.

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz beispielsweise unterhalb des Abgeltungsteuersatzes, erhalten Sie die von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung ganz oder teilweise zurück. Auch bei nicht voll ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag kann die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für Sie lohnend sein.

Erzielen Sie Kapitaleinkünfte im Ausland prüfen wir gerne für Sie, ob diese in Deutschland steuerpflichtig sind.

Auch wenn Sie in der Vergangenheit durch An- und Verkäufe von Wertpapieren Verluste aufgebaut haben, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, damit diese Verluste optimal genutzt werden können.