Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Natürlich verfolgen Sie und wir die betriebswirtschaftlichen Auswertungen bereits während des Jahres aufmerksam. Aber erst Ihr Jahresabschluss ist wirklich aussagekräftig, wenn es um die Frage Ihres Unternehmenserfolgs geht.
Wir erstellen für Sie je nach Unternehmensform Ihre
- Steuer-, Handels- und E-Bilanz
- Anhang und Lagebericht
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungserklärung
- Kapitalertragsteueranmeldung
- Steuerabzugsmeldungen nach § 50a EStG
Die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse (E-Bilanzen) werden von uns entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt.